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Diskriminierungsschutz

Kündigung in einer katholischen Klinik

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

C-68/17

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

C-68/17

Auch wenn ein katholischer Chefarzt in einer katholischen Klinik tätig ist, ist dessen Entlassung aufgrund seines geänderten Zivilstandes diskriminierend, wenn der Zivilstand bei Personen, die anderen Konfessionen angehören, unwichtig ist.
iusNet AR-SVR 03.10.2018