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Dauerleistung

Anpassung von Heilbehandlungsleistungen nach Festsetzung der Rente im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung

Jurisprudence
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Heilbehandlungsleistungen angepasst werden können, welche der Unfallversicherer einer versicherten Person gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG nach Festsetzung der Rente gewährt, weil diese zur Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf.
iusNet AR-SVR 27.10.2018