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Compliance

Berufsverbot für leitende Stellung gemäss Art. 33 FINMAG

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die Voraussetzungen der individuellen Zurechenbarkeit von regelwidrigem Verhalten, welches zu einem Berufsverbot nach FINMAG führt, darf nicht mit dem Hinweis auf die interne Aufgabenteilung ausgehebelt werden. Die schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen muss zudem schuldhaft bewirkt worden sein, wobei daran keine hohen Anforderungen gestellt werden und Fahrlässigkeit genügt.
iusNet AR-SVR 24.04.2020