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Betriebsrisiko

Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Weder das Risiko einer zweiten "Welle" in den Wintermonaten noch die Reaktion der Behörden waren im September 2020 unvorhersehbar. Zudem hätten vorsorglich alternative Geschäftsmodelle zur Minimierung der Ausfälle entwickelt werden können. (Erneuter) Coronabedingter Arbeitsausfall gehört zum Betriebsrisiko.
iusNet AR-SVR 14.03.2022

Kurzarbeitsentschädigung und Klumpenrisiko (8C_549/2017)

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Beinhaltet die Geschäftsbeziehung mit einem Hauptkunden ein vorhersehbares Risiko, bei veränderten politischen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einen Umsatzeinbruch zu erleiden, und stellt daher ein nicht versichertes Klumpenrisiko dar?
iusNet AR-SVR 24.01.2018