Der Beschwerdegegner meldete sich bei der Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) zum Bezug einer Betreuungsentschädigung für seinen neugeborenen Sohn an. Nach erfolgter Rückfrage beim BSV wies die AZA das Leistungsbegehren mit der Begründung ab, dass die von der Kindsmutter bezogene Mutterschaftsentschädigung prioritär zum Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung sei.
Überblick über Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung
Dr. iur. Martina Filippo stellt die Eckpunkte der beiden EOG-Änderungen dar, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind und sich auch auf das Arbeitsreckt ausgewirkt haben. Mit den beiden Änderungen und den entsprechenden Anpassungen im OR werden die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung von Neugeborenen und gesundheitlich schwer beeinträchtigten, minderjährigen Kinder geschaffen.
Beziehen Arbeitnehmende einen Sonderurlaub für die Betreuung von kranken oder verunfallten Verwandten sowie nahestehenden Personen, soll zukünftig die Lohnfortzahlung geregelt werden. Die Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht sollen dafür mit dem neuen Artikel 329g OR ergänzt werden.