Der Jahresabschluss einer Bank entsprach nicht den Erwartungen, worauf dem CEO der Bank nahgelegt wurde, von seinem Posten zurückzutreten. Der Hauptaktionär wollte die ordentliche Kündigungsfrist nicht abwarten und sie einigten sich auf einen früheren Rücktritt und eine Abgangsentschädigung. In der Vereinbarung fehlte aber eine Regelung bezüglich nicht bezogener Ferien. Trotzdem wurden dem CEO diese ausbezahlt, woraufhin die Bank sich zu einem späteren Zeitpunkt sich bei ihm meldete und eine Rückerstattung verlangte.