Rechtsanwältin lic. iur. Sharon Spring LL.M. nimmt das medial in den Fokus gerückte Urteil 4A_533/2018 zum Anlass, um zu diskutieren, ob nun tatsächlich jeder Arbeitnehmende, der (insbesondere in der Corona-Pandemie) von zu Hause arbeitet, Anspruch auf Bereitstellung der Homeoffice-Arbeitsmittel und/oder Erstattung seiner Auslagen durch die Arbeitgeberin hat.