Im Verfahren vor dem Bundesgericht war streitig und zu beurteilen, ob das Kantonsgericht die in der Probezeit erfolgte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin zu Recht geschützt hat. Es prüfte insbesondere, ob im vorinstanzlichen Verfahren der verfassungsmässige Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör durch die antizipierte Beweiswürdigung verletzt wurde.