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Anpassung des Evaluationssystems

Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Eine Neubezeichnung der ausgeführten Arbeit unter Einreihung in eine tiefere Lohnklasse ist nach Einführung eines neuen Evaluationssystems zulässig.
iusNet AR-SVR 27.10.2017