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Anpassung des Evaluationssystems

Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Ermessen der Behörden wird durch die Einführung eines Evaluationssystems mit Zahlreichen Haupt- und Unterkriterien eingeschränkt. Bei der Lohneinreihung gestützt auf ein derartiges System darf jedoch trotzdem das gesamte Lohnsystem mit berücksichtigt werden.
iusNet AR-SVR 27.10.2017