Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 diverse Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Mit den Änderungen werden aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen berücksichtigt und hängige Parlamentsaufträge umgesetzt.
Die verabschiedeten Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.