Das vorliegende Urteil, das in 3er-Besetzung ergangen ist, schützt erneut den Entscheid eines kantonalen Gerichts, mit welchem gestützt auf eine gerichtliche Festsetzung der Arbeitsfähigkeit und entgegen der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung der Anspruch auf eine Invalidenrente verneint wurde.