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AHV-Nummer

Vernehmlassung i.S. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Législation
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Änderung im AHVG sieht vor, dass die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt werden. Der Anstoss zur Änderung rührt daher, dass die Behörden zunehmend daran interessiert sind, die 13-stellige AHV-Nummer in der Verwaltung zur Personenidentifikation einzusetzen. Der Vorentwurf ist am 7.11.2018 in die Vernehmlassung gegangen.
iusNet AR-SVR 22.11.2018