Der Beschwerdeführer meldete sich zum Bezug von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Die SVA lehnte den Bezug mit der Begründung, dass er die geltend gemachten Ausgaben nicht belegen könne, ab. Es sei ein Vermögensverzicht anzunehmen.
Urteilsbesprechung BGer 4A_117/2023 vom 15. Mai 2023
Das Bundesgericht durfte sich erneut mit der Frage einer Kündigung im Alter befassen, wobei die Missbräuchlichkeit im Raum stand. Dies aufgrund der Art und Weise wie die Kündigung erfolgt war.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet am 11. Februar 2021.
Schlussabstimmung des Parlaments vom 19. Juni 2020
Um die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose verabschiedet. Die Vorlage wurde nun nach einigen Änderungen in der Sommersession 2020 von National- und Ständerat angenommen.
Eine Mehrheit des Nationalrates spricht sich gegen Anpassungen im Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zu Gunsten von Arbeitssuchenden über 55-zig aus.