Nachforderung Vorsorgebeiträge
Nachforderung Vorsorgebeiträge
Nachforderung Vorsorgebeiträge
Die Beschwerdeführerin bezweckte den Betrieb eines Stellenvermittlungsbüros für Temporär- und Dauerstellen in allen Bereichen. Sie verlieh Mitarbeitende insbesondere an zwei AGs, die die Erstellung, die Sanierung und den Unterhalt von Fassaden aller Art, Dachdecker- und Holzbauarbeiten an Neubauten bzw. Altbauten zwecks Sanierung sowie Gipserarbeiten, Natur- und Kunststeinsanierung und die Ausführung von Bildhauer- und Steinhauerarbeiten, die Herstellung von und der Handel mit Grabmalen und Kunstgegenständen sowie die Ausführung von Bau und Renovationsarbeiten bezweckten.
Die Stiftung FAR (Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe) forderte eine Nachzahlung von Vorsorgebeiträgen von der Beschwerdeführerin gestützt auf den GAV FAR (Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe). Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass ein Teil der Forderung verjährt sei und dass die Vorinstanz hinsichtlich der Organisation und des Gepräges der hier interessierenden Einsatzunternehmen weitere Abklärungen und Sachverhaltsfeststellungen treffen muss. Es hiess die Klage gut, soweit es darauf eintrat.
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