Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen anzupassen. Konkret werden die Anhänge der Verordnung in Bezug auf Kompetenzen, Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte in bestimmten Anwendungsbereichen aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen im Strahlenschutz gerecht zu werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Ausbildungen effektiv auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten sind und letztlich zu einer verbesserten Qualifikation im Bereich Strahlenschutz führen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 13. September 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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