Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne
Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne
Législation
Kollektives Arbeitsrecht
Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne
Aufgrund einer Analyse des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Ergebnisse der Kontrollen der zuständigen paritätischen Kommission, hat die tripartite Kommission des Bundes festgestellt, dass die Verstossquote in der Reinigungsbranche der Deutschschweiz sehr hoch ist. Daraufhin beantragte die Kommission beim Bundesrat, die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE).
Diesem Antrag folgte der Bundesrat nun. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird per 1. Januar 2022 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025. Dabei handelt es sich um die einzige erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) auf Bundesebene.
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