iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Gesetzgebung > Bund > Arbeitsschutzrecht > Vernehmlassungsverfahren Edi Revision der Bauarbeitenverordnung Bauav

Vernehmlassungsverfahren EDI: Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Vernehmlassungsverfahren EDI: Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Législation
Arbeitsschutzrecht

Vernehmlassungsverfahren EDI: Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Revision der aktuellen  Bauarbeitenverordnung (BauAV) eröffnet, welche zuletzt im Jahre 2005 revidiert wurde und den heutigen Anforderungen im Baugewerbe nicht mehr entspricht. Im Rahmen dieser Revision sollen die Vorschriften konkretisiert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Der zur Vernehmlassung eröffnete Entwurf wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Fachkommission 12 "Bau", der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), erarbeitet. Im Entwurf werden mehr als die Häflte der Artikel geändert und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Absturzhöhe und Bestimmungen zu den Gerüsten. 

Das Vernehmlassungsverfahren endet am Freitag, 18. September 2020. 

iusNet AR-SVR 24.07.2020

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.