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Knorpelriss am Handgelenk nach kräftigem Händeschütteln als Unfall?

Knorpelriss am Handgelenk nach kräftigem Händeschütteln als Unfall?

Jurisprudence
Unfallversicherung

Knorpelriss am Handgelenk nach kräftigem Händeschütteln als Unfall?

Das Bundesgericht verneinte das Vorliegen eines Unfalls im Rechtssinn. Es führte an, dass mit dem umschriebenen Händedruck zwar unstreitig ein benennbares (äusseres) Ereignis vorliege, welches zu den geschilderten Beschwerden an der rechten Hand führte. Medizinischerseits seien keinerlei vom geltend gemachten Ereignis losgelöste Beschwerden angeführt. Einwirkungen, die aus alltäglichen Vorgängen resultieren, taugen jedoch in aller Regel nicht als Ursache einer Gesundheitsschädigung. Ebenso wenig lässt sich aus der Wirkung auf eine Ungewöhnlichkeit schliessen. Auch bei einem kräftigen Händedruck fehle es daher am Merkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors, zumal auch eine Ulnarduktionsbewegung (Abknicken im Handgelenk) regelmässig mit dem (mehr oder minder) kräftigen Händedruck einhergeht. Ein sinnfälliges Zusatzereignis, das die Ungewöhnlichkeit des Geschehens begründete, vermag die Beschwerdeführerin nicht zu benennen. Der geschilderte Ablauf der Körperbewegung liege im Rahmen dessen, was üblicherweise mit einem Handschlag stattfindet, weshalb die natürliche Körperbewegung nicht programmwidrig beeinflusst worden sei. Handle es sich damit um einen alltäglichen und üblichen...

iusNet AR-SVR 21.04.2020

 

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