Mutmassliche Validenkarriere im Rahmen der Invaliditätsschätzung
Mutmassliche Validenkarriere im Rahmen der Invaliditätsschätzung
Mutmassliche Validenkarriere im Rahmen der Invaliditätsschätzung
Das Bundesgericht führte dazu an, dass die versicherte Person geltend gemacht habe, sie hätte ohne gesundheitliche Beeinträchtigung an einer öffentlichen Primarschule im Kanton Zürich unterrichtet. Die Vorinstanz lehnte jedoch eine Bemessung des Valideneinkommens gestützt auf die konkreten Angaben des Personalamts des Kantons Zürich ab, da eine entsprechende Validenkarriere nicht feststehe, und zog die Zahlen der LSE bei. Laut Bundesgericht ist aber für ein Abstellen auf die konkreten Zahlen nicht nötig, dass eine entsprechende Validenkarierre feststeht. Vielmehr genügt es, dass sie von allen möglichen hypothetischen Karrieren als die wahrscheinlichste erscheint. Dies treffe auf die von der versicherten Person geltend gemachte mögliche Anstellung an einer Primarschule im Kanton Zürich zu. Es seien keine überzeugenden Gründe ersichtlich, weshalb die im Kanton Zürich wohnhafte versicherte Person ohne Unfall einen tieferen Lohn bei einer Anstellung an Privatschulen oder öffentlichen Schulen anderer Kantone hätte akzeptieren sollen, weshalb für die Bemessung des Valideneinkommens von den konkreten Angaben des Personalamts des Kantons Zürich auszugehen sei.
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