Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen
Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen
Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen
Mit Annahme des indirekten Gegenentwurfs zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative hat sich das Parlament in der Schlussabstimmung vom 29. September 2019 für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Im Nationalrat ist der Gegenentwurf mit 129 zu 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen worden. Im Ständerat lag das Verhältnis bei 31 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Das Initiativkommitee der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» hat das Volksbegehren am 2. Oktober 2019 bedingt zurückgezogen. Wird kein Referendum gegen den indirekten Gegenentwurf ergriffen, werden die Initianten die Initiative definitiv zurückziehen. Kommt kein Referendum zustande, muss das Gesetz in Kraft treten. Der indirekte Gegenentwurf sieht eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) vor.
Es wird damit gerechnet, dass das revidierte Erwerbsersatzgesetz (Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft) per 1. Juli 2020 in Kraft treten könnte.
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