Arbeitsverträge
ARBEITSVERTRAG im Monatslohn
Zwischen:
Firma Muster (Arbeitgeberin)
und
Herr/Frau Muster (Arbeitnehmer/-in)
wird ein Arbeitsvertrag nach Art. 319 ff. OR vereinbart.
1. Funktion und Aufgaben/Unterstellung
Funktion …………………………
Aufgaben/Unterstellung gemäss separatem Aufgabenbeschrieb
2. Arbeitsort
…………………………
3. Stellenantritt
Der Stellenantritt erfolgt am …………………………
4. Pensum/Arbeitszeit
- Das Pensum beträgt 100%. Dies entspricht 42 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.
- Das Pensum beträgt x%. Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von y Stunden im Jahresdurchschnitt.
5. Lohn
Salärstufe …………………………
Jahreslohn brutto für 100%-Pensum inkl. 13. Monatslohn …………………………
Jahreslohn brutto für x%-Pensum inkl. 13. Monatslohn …………………………
Monatslohn: Jahreslohn : 13
Beim Ein- und Austritt während des Jahres berechnet sich der 13. Monatslohn pro rata temporis.
Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmerprämien für die Sozialversicherungen abgezogen.
Die Lohnzahlung erfolgt monatlich zwischen dem 23. und 26. …
6. Probezeit
Die Probezeit beträgt 3 Monate ab Stellenantritt.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen schriftlich gekündigt werden.
7. Besondere Vereinbarungen
…………………………
…………………………
8. Allgemeine Anstellungsbedingungen und weitere integrierende Vertragsbestandteile
Das Personalreglement sowie sämtliche im Beilagenverzeichnis angeführten Dokumente bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Arbeitsvertrages. Bei Abweichungen zwischen diesem Vertrag und dem Personalreglement geht der Vertrag vor.
Der/die Arbeitnehmer/-in bestätigt, damit einverstanden zu sein, dass in Art. 2.2 (Probezeit), 2.3 (Kündigungsfrist) und 5.3 (Überstundenentschädigung) des Personalreglementes vom OR abweichende Regelungen getroffen werden.
Der/die Arbeitnehmer/-in bestätigt, anlässlich der Unterzeichnung dieses Arbeitsvertrages die im Beilagenverzeichnis angeführten Beilagen erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein.
Ort und Datum
Unterschriften
Beilagen:
- Aufgabenbeschrieb
- Personalreglement (mit angeführten Anhängen)
- Pensionskassenreglement
ARBEITSVERTRAG AUF ABRUF für Aushilfen im Stundenlohn
Zwischen:
Firma Muster (Arbeitgeberin)
und:
Herr/Frau Muster (Arbeitnehmer/-in)
wird ein Arbeitsvertrag auf Abruf nach Art. 319 ff. OR vereinbart.
1. Funktion und Aufgaben/Unterstellung
Funktion …………………………
Aufgaben /Unterstellung gemäss separatem Aufgabenbeschrieb
2. Arbeitsort
…………………………
3. Stellenantritt
Der Stellenantritt erfolgt am ………………………….
4. Arbeitszeit/Pensum (zutreffende Regelung ankreuzen)
- Der Arbeitseinsatz richtet sich nach dem Arbeitsvolumen und erfolgt auf Abruf durch die Vorgesetzte. Es besteht kein Anspruch auf ein vertragliches Mindestpensum. Die Mitarbeiterin ist nicht verpflichtet, einem Arbeitsaufgebot Folge zu leisten. Nach verbindlicher Annahme eines Einsatzes gelten für diesen unbefristeten oder befristeten Einsatz die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
- Das Pensum beträgt zwischen x% und y% im Jahresdurchschnitt. Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, zu den vereinbarten Zeiten einem Arbeitsaufgebot Folge zu leisten. Bei wiederholter Ablehnung eines Einsatzes verliert sie den Anspruch auf das vertragliche Mindestpensum. Nach Annahme eines Einsatzes gelten für diesen unbefristeten oder befristeten Einsatz die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
5. Lohn
Stundenlohn | x Fr./Stunde | |
13. Monatslohn | 8,33% | x Fr./Stunde |
Ferienlohn | x% | x Fr./Stunde |
Feiertagsentschädigung | x% | x Fr. Stunde |
Der Ferienlohn wird monatlich abgerechnet und anteilmässig während des effektiven Ferienbezuges ausbezahlt (y% pro Ferientag).
Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmerprämien an die Sozialversicherungen abgezogen.
Die Lohnzahlung erfolgt monatlich am … aufgrund der Stundenabrechnung des Vormonates.
6. Probezeit
Die Probezeit beträgt beim ersten Einsatz 3 Monate ab Stellenantritt.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen schriftlich gekündigt werden.
7. Krankenlohn
Bei Krankheitsabsenzen während eines laufenden Einsatzes wird der Krankenlohn gemäss Ziff. 6.4 des Personalreglementes ausgerichtet.
Eine Krankheit zwischen zwei vereinbarten Einsätzen begründet keinen Anspruch auf Krankenlohn.
Die Lohnfortzahlung erfolgt für alle Mitarbeitenden während der ersten Woche nach Einsatzplanung, danach nach dem durchschnittlichem Lohn während der letzten zwölf Monate vor Krankheitsbeginn. Bei befristeten Einsätzen endet der Krankenlohnanspruch spätestens am letzten Tage des Einsatzes (vorbehältlich weiter gehender Versicherungsansprüche).
8. Besondere Vereinbarungen
…………………………..
…………………………
…………………………
9. Allgemeine Anstellungsbedingungen und weitere integrierende Vertragsbestandteile
Das Personalreglement sowie sämtliche im Beilagenverzeichnis angeführten Dokumente bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Arbeitsvertrages. Bei Abweichungen zwischen diesem Vertrag und dem Personalreglement geht der Vertrag vor.
Der/die Arbeitnehmer/-in bestätigt, damit einverstanden zu sein, dass in Art. 2.2 (Probezeit), 2.3 (Kündigungsfrist) und 5.3 (Überstundenentschädigung) des Personalreglementes vom OR abweichende Regelungen getroffen werden.
Der/die Arbeitnehmer/-in bestätigt, anlässlich der Unterzeichnung dieses Arbeitsvertrages die im Beilagenverzeichnis angeführten Beilagen erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein.
Ort, Datum
Unterschriften
Beilagen:
- Aufgabenbeschrieb
- Personalreglement (mit angeführten Anhängen)
- Pensionskassenreglement