Zur Verwertung von Teilaspekten medizinischer Gutachten im Rahmen der freien Beweiswürdigung
Zur Verwertung von Teilaspekten medizinischer Gutachten im Rahmen der freien Beweiswürdigung
Zur Verwertung von Teilaspekten medizinischer Gutachten im Rahmen der freien Beweiswürdigung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die kantonalen Gerichte im Rahmen der freien Beweiswürdigung einem medizinischen Gutachten im Grundsatz Beweiskraft zuerkennen und dennoch in bestimmten Teilfragen davon abweichen können. Damit berücksichtigten die kantonalen Gerichte, dass sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung (Art. 61 lit. c ATSG) weder über die den beweisrechtlichen Anforderungen genügenden medizinischen Tatsachenfeststellungen hinwegsetzen noch sich die ärztlichen Einschätzungen und Schlussfolgerungen unbesehen ihrer konkreten sozialversicherungsrechtlichen Relevanz und Tragweite zu eigen machen dürfen (E. 4; vgl. auch Urteil 9C_56/2019 vom 10. Juli 2019, E. 4.2.1).
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