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Verweigerung der Berufsausübungsbewilligung für die ärztliche Tätigkeit

Verweigerung der Berufsausübungsbewilligung für die ärztliche Tätigkeit

Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht

Verweigerung der Berufsausübungsbewilligung für die ärztliche Tätigkeit

Das Bundesamt für Gesundheit anerkannte 2014 den medizinischen und postgraduierten Abschluss eines rumänischen Staatsangehörigen. 2015 entzog ihm der Kanton Freiburg die Berufsausübungsbewilligung mit der Begründung, er verfüge nicht über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Führung einer Arztpraxis sowie im Bereich der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über Berufspflichten, der Patientenrechte und therapeutischen Heilmittel in der Schweiz. Im gleichen Jahr lehnte auch Kanton Bern das Gesuch um die Praxisbewilligung ab. 2017 bewilligte das Gesundheitsamt des Kantons Waadt dem Betroffenen für einen befristeten Zeitraum die Tätigkeit als Ersatzarzt in einer Arztpraxis. 2018 stellte er beim Finanz- und Gesundheitsdepartement des Kantons Neuenburg erneut ein Gesuch um die Zulassung. Die auf dem Gesuchformular gestellten Fragen nach einem gegen ihn eingeleiteten Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren und nach bereits eingereichten Gesuchen für die Berufsausübungsbewilligung in andern Kantonen und Ländern beantwortete er mit «nein», füge aber «keine Bewilligung für den Kanton Freiburg» hinzu. Gegen ihn waren allerdings in den Jahren 2013 und 2014...

iusNet AR-SVR 16.06.2019

 

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