Umfang und Tragweite einer Prüfung der Einhaltung von GAV-Bestimmungen
Umfang und Tragweite einer Prüfung der Einhaltung von GAV-Bestimmungen
Umfang und Tragweite einer Prüfung der Einhaltung von GAV-Bestimmungen
Die Durchführung einer Kontrolle über die Einhaltung von Bedingungen des GAV-Reinigung sowie des GAV-Textilreinigung bei einer im Bereich der Wäsche aller Art und deren Verarbeitung, des Imports, Exports und Handels von und mit Textilien sowie aller damit zusammenhängenden Geschäften tätigen Aktiengesellschaft (A. AG) brachte die Missachtung von GAV Bestimmungen ans Licht. Für die A. AG ist der «Gesamtarbeitsvertrag für die Industrielle Reinigung von Textilien in der Romandie» massgebend. Nachdem die PKB das Gesuch der A. AG um eine nochmalige «umfassende Kontrolle» ablehnte, ersuchte sie die Direktion für Arbeit (SECO) um die Einsetzung eines unabhängigen Organs gemäss Art. 6 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG, SR 221.215.311). Das SECO ordnete die Durchführung einer GAV-Einhaltungskontrolle im Rahmen einer Vollkontrolle durch die G. AG an und auferlegte die Kosten zu einem Drittel zulasten der A. AG.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht streitig und zu prüfen war zunächst, ob das unabhängige Kontrollorgan ein standardisiertes zweistufiges Kontrollverfahren oder eine (einstufige) Vollkontrolle durchzuführen hat. Die Anordnung einer...
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