Unfallversicherungsschutz während eines Arbeitsversuchs der IV
Unfallversicherungsschutz während eines Arbeitsversuchs der IV
Jurisprudence
Unfallversicherung
Unfallversicherungsschutz während eines Arbeitsversuchs der IV
8C_324/2018 (zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht hielt fest, dass es keinen Grund gebe, den Arbeitsversuch versicherungsmässig anders zu behandeln als etwa ein Praktikum. Wenn eine versicherte Person voll in den Arbeitsprozess eingebunden sei und nicht blosse «Gefälligkeiten» ausübe, sei sie den gleichen Berufsrisiken ausgesetzt wie die übrigen Mitarbeiter des Unternehmens. Gemäss UVG könne zudem auch jemand als Arbeitnehmer qualifiziert werden, der über keinen Arbeitsvertrag verfüge. Deshalb müssten Personen – auch nach dem Willen des Gesetzgebers – in einem Arbeitsversuch grundsätzlich unfallversichert sein.