Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (ATSG) angenommen (Volksabstimmung vom 25.11.2018)
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (ATSG) angenommen (Volksabstimmung vom 25.11.2018)
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (ATSG) angenommen (Volksabstimmung vom 25.11.2018)
Mit Annahme der Gesetzesänderung werden im ATSG mit Art 43a bis 43c Bestimmungen aufgenommen, mit denen die verdeckte Observierung von Versicherten - bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für unrechtmässigen Leistungsbezug - geregelt werden soll. Eine Regelung wurde notwendig, da im EGMR-Urteil Vukota-Bojić gegen Schweiz vom 18.10.2016 (Application no. 61838/10) im Zusammenhang mit der Unfallversicherung festgehalten worden war, dass in der Schweiz eine genügende gesetzliche Grundlage für eine Überwachung fehle.
Gemäss den Empfehlungen des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein legen die neuen Gesetzesartikel «Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre,...
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