Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes: Debatte im Nationalrat und Vorberatung durch Kommission (17.047)
Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes: Debatte im Nationalrat und Vorberatung durch Kommission (17.047)
Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes: Debatte im Nationalrat und Vorberatung durch Kommission (17.047)
Die im Laufe der letzten Monate zuerst im Ständerat und danach im Nationalrat geführten Debatten zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes in Bezug auf Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung haben in wesentlichen Punkten noch keine Einigung erzielt.
Gemäss Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 11.10.2018 wurden nun im Sinne eines Kompromisses Vorschläge ausgearbeitet, die bestehende Differenzen überwinden sollen.
Als Lösung empfiehlt die Kommission, bei der Ermittlung der Unternehmensgrösse nicht von der Anzahl Vollzeitstellen sondern von Arbeitnehmenden auszugehen. Damit wird an der Version des Ständerates festgehalten. Hingegen sollen die Lernenden nicht an die Unternehmensgrösse angerechnet werden. In diesem Punkt wird geraten, dem Nationalrat zu folgen.
Damit geht die Behandlung des Gleichstellungsgesetzes in die zweite Runde. Der Nationalrat ist in der ersten Beratung in der Herbstsession in zwei Punkten vom Ständerat abgewichen: Unternehmen sollten erst ab 100 Vollzeitstellen alle 4 Jahre zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden - und nicht ab einer Anzahl von 100...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.