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Kantonales Gericht weicht von gutachterlicher Arbeitsfähigkeitsschätzung ab (8C_431/2017)

Kantonales Gericht weicht von gutachterlicher Arbeitsfähigkeitsschätzung ab (8C_431/2017)

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Kantonales Gericht weicht von gutachterlicher Arbeitsfähigkeitsschätzung ab (8C_431/2017)

Seit der sogenannten Indikatoren-Praxis sind einige Urteile ergangen, in denen das Bundesgericht kantonale Entscheide schützte, bei denen die Rechtsanwendenden von einer gutachterlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit abgewichen sind und die Leistungsfähigkeit eigenständig anhand von "normativen Kriterien" eingeschätzt haben.

In diesem Zusammenhang hielt das Bundesgericht im vorliegenden 3er-Urteil fest, dass es rechtsprechungsgemäss keineswegs allein in der Zuständigkeit der mit dem konkreten Einzelfall (gutachterlich) befassten Arztpersonen liegt, selber abschliessend und für die rechtsanwendende Stelle (Verwaltung, Gericht) verbindlich zu entscheiden, ob das medizinisch festgestellte Leiden zu einer (andauernden oder vorübergehenden) Arbeitsunfähigkeit (bestimmter Höhe und Ausprägung) führt (BGE 140 V 193 E. 3.1 S. 194 f.). Darum kann aus rechtlicher Sicht von einer medizinischen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit abgewichen werden, ohne dass sie ihren Beweiswert verlöre. Darin liegt weder eine Geringschätzung der ärztlichen Beurteilung noch eine gerichtliche Kompetenzanmassung, sondern es ist notwendige Folge des rein juristischen Charakters der...

iusNet AR-SVR 26.06.2018

 

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