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Parlamentarische Initiative: BVG-Leistungen statt Sozialhilfe für Teilzeitbeschäftigte (11.482)

Parlamentarische Initiative: BVG-Leistungen statt Sozialhilfe für Teilzeitbeschäftigte (11.482)

Législation
Berufliche Vorsorge

Parlamentarische Initiative: BVG-Leistungen statt Sozialhilfe für Teilzeitbeschäftigte (11.482)

Heute ist es so, dass Arbeitnehmende, die in Teilzeit arbeiten und bei einem Arbeitgeber pro Jahr weniger als CHF 24'000 verdienen, nicht dem BVG unterstehen. So kann es sein, dass eine Teilzeitbeschäftigte mehreren Beschäftigungen nachgeht, total ein Einkommen von bis zu CHF 70'000.- erzielt und trotzdem keinen Anspruch auf Leistungen aus der zweiten Säule hat. Im Alter bedeutet dies oftmals, dass die Arbeitnehmenden, mehrheitlich Frauen, von der Sozialhilfe abhängig sind.

Die bereits 2011 eingereichte Initiative sieht die Einführung eines Art. 7a BVG vor, mit welchem die Versicherungspflicht bei Teilzeitarbeit ins Gesetz aufgenommen werden soll. Der Koordinationsabzug soll in Prozenten des Arbeitspensums festgelegt werden. Die verschiedenen Arbeitgeber sind angehalten, sich untereinander zu einigen, wer die Versicherung führt. Wird keine Einigung erzielt, ist der Arbeitgeber mit dem grössten Pensum in der Pflicht. 

Die Initiative soll - sofern der Ständerat ebenfalls zustimmt - in die Neuauflage der Reform der AHV und der Beruflichen Vorsorge einfliessen.

 

 

 

 

 

iusNet AR-SVR 05.06.2018

 

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