Insolvenzentschädigung: Gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen (8C_573/2017)
Insolvenzentschädigung: Gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen (8C_573/2017)
Insolvenzentschädigung: Gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen (8C_573/2017)
Dieser in 3-er Besetzung ergangene Entscheid des Bundesgerichts, mit welchem eine offensichtlich unbegründete Beschwerde abgewiesen wurde (Art. 109 BGG), behandelt ein Thema an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und verdient daher an dieser Stelle Erwähnung. Gegenstand war ein Gesuch um Insolvenzentschädigung, welches aufgrund der Verletzung der Schadenminderungspflicht durch alle Instanzen hindurch abgewiesen wurde.
Zum Sachverhalt: Der im Jahr 2015 63-jährige Versicherte war seit 1. Juni 1985 als Schreiner bei der B. AG angestellt. Im August 2015 wurde über diese der Konkurs eröffnet. Im selben Monat meldete der Versicherte beim Konkursamt Forderungen im Betrag von total Fr. 63'031.49 für offene Löhne ab 1. Februar bis 30. November 2015, den Anteil des 13. Monatslohns ab 1. Januar bis 30. November 2015 und eine Entschädigung für 17 ausstehende Feiertage an. Gleichentags stellte er Antrag auf Insolvenzentschädigung in gleicher Höhe. Mit Verfügung vom 29. September 2015 verneinte die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich diesen Anspruch, da der Versicherte seine Schadenminderungspflicht nicht erfüllt habe.
Die letzte Lohnzahlung...
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