Botschaft zur Revision des OR (Aktienrecht)
Botschaft zur Revision des OR (Aktienrecht)
Botschaft zur Revision des OR (Aktienrecht)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Botschaft zur Aktienrechtsrevision zuhanden des Parlaments verabschiedet. Gemäss Medienmitteilung vom 23. November 2016 nimmt er die im Jahre 2007 angestossene grosse Aktienrechtsrevision und die damit einhergehenden Eckwerte vom 4. Dezember 2015 wieder auf. Gleichzeitig treibt er die gesetzliche Verankerung des in Folge der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" eingeführten Art. 95 Abs. 3 BV und teilweise in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) voran.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind dazu die Entwicklungen zu Vergütungen für Organe der Gesellschaften interessant. Vorgesehen ist die Unzulässigkeit von Antrittsprämien, die keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren. Verboten sollen auch Entschädigungen für Konkurrenzverbote sein, die nicht geschäftsmässig begründet sind. Die Botschaft sieht vor, die Höhe der Entschädigungen zu begrenzen. Zudem sollen diverse Kontroll- und Durchsetzungmechanismen griffiger gestaltet werden.
Die Gleichstellung der Geschlechter im Kader grosser börsenkotierter Gesellschaften soll mittels...
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