Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)
Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)
Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)
Die Initiative verlangt die Einführung eines neuen Art. 46a ArG, welcher Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen, von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit. Art. 46 ArG, wonach der Arbeitgeber Verzeichnisse und Unterlagen zum Vollzug des ArG den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten hat, soll einen Vorbehalt zu Gunsten des neuen Art. 46a ArG enthalten.
Gemäss Initiantin hat die Einführung der Lockerung der Arbeitszeiterfassung i.S.V. Art. 73a und 73b ArGV1 nicht in allen Branchen und Unternehmen zu tauglichen Lösungen geführt. Gewisse Branchen und Unternehmen können von dieser Lockerung nicht profitieren, was zu einer Ungleichbehandlung der genannten Mitarbeiterkategorien in unterschiedlichen Branchen führe, die durch die vorgeschlagene Änderung aufgehoben werden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR hat der Initiative Folge gegeben und ihr am 20. Februar 2017 zugestimmt.
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