Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober 2019 Observationen von Versicherten durchführen. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden abgewiesen, die gegen die Volksabstimmung vom November 2018 eingereicht worden waren. Die angepassten Rechtsgrundlagen im ATSG und ATSV können anfangs Oktober in Kraft treten.