Entschädigung für Bereitschaftsdienst Rechtsprechung Privates Individualarbeitsrecht 4A_334/2017 Bundesgericht Entschädigung für Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst ist zu entschädigen, wenn die Parteien echte Arbeit auf Abruf vereinbart haben. Bei unechter Arbeit auf Abruf ist der Bereitschaftsdienst nicht zu entschädigen. iusNet AR-SVR 03.11.2017 Weiterlesen über Entschädigung für Bereitschaftsdienst