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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Schaden aus verletzter Versicherungspflicht "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum BGer Urteil 4A_402/2021 vom 14. März 2022

Das Bundesgericht hatte im neulich ergangenen BGer Urteil 4A_402/2021 vom 14. März 2021 zum ersten Mal die Gelegenheit, sich zur Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zum Abschluss einer überobligatorischen Vorsorgeversicherung «bel étage» zu äussern. Die allgemeine Verjährungsfrist nach Art. 127 OR beträgt bekanntlich zehn Jahre. Sie findet auf die Forderungen der Arbeitgebenden Anwendung. Diese Grundregel gilt nicht für Lohn- oder lohnähnliche geldwerte Ansprüche der Arbeitnehmenden. Ansprüche mit Lohncharakter unterliegen der verkürzten fünfjährigen Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 19.04.2022

Schaden aus nicht abgeschlossener "bel étage" verjährt nach fünf Jahren

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht setzte sich u.a. mit der Verjährung auseinander im Zusammenhang mit einer "bel étage"-Versicherung. Die Arbeitgeberin hatte es unterlassen, die Versicherung für den Arbeitnehmer abzuschliessen, weshalb letzterem ein Schaden von CHF 614'707.50 entstand.
iusNet AR-SVR 19.04.2022

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