In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts waren bei einer Teilliquidation einer überobligatorisch tätigen Gemeinschaftseinrichtung verschiedene Punkte zum Kreis der in die Teilliquidation einzubeziehenden Unternehmen und zu diversen Rückstellungen strittig. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. zur Teilliquidation bei Kleinstanschlüssen, zu Rückstellungen ohne rechtskonforme Reglementsgrundlage und zu verschiedenen Fragen zu Bestand und Höhe einzelner Rückstellungen.