Christian Haag kommentiert ein Urteil des Versicherungsgerichts Solothurn, in welchem dieses festgestellt hat, dass die Rechtsprechungsänderung zur invalidisierenden Wirkung von Suchterkrankungen einen Revisionsgrund darstellt. Auf die dagegen erhobene Beschwerde ist das Bundesgericht nicht eingetreten, so dass die Frage offen bleibt, wie das oberste Gericht dieses Rechtsfrage beantworten wird.