Am 29. November 2021 bestätigte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022. Die Liste umfasst alle Berufsarten, bei welchen eine Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr vorhanden ist.
Ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom 25. März 2020 (COVID-19-Verordnung)
Am 25. März 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese Massnahmen betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge
Freizügigkeitsabkommen | Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV)
Seit 1. Januar 2020 gilt die Stellenmeldepflicht bereits ab einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosenquote in bestimmten Berufsarten. Arbeitgeber sind verppflichtet, offene Stellen, die unter diese Kriterien fallen, zu melden. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.
19.024 Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht
An den Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht wird sich in Zukunft der Bund beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Gesetzesgrundlage dafür gutgeheissen.
Die neu eingeführte Stellenmeldepflicht delegiert die Kontrolle an die Kantone. Die Motion verlangt nun vom Bundesrat, für wirksame, effiziente und FZA-kompatible (d. h. verhältnismässige und risikobasierte) Kontrollen durch die Kantone zu sorgen. Vorgesehen ist eine Kostenbeteiligung durch den Bund sowie die Schaffung von verbindlichen Kontrollvorgaben.
Vakante Stellen in einer Berufsart mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr müssen ab 1. Juli 2018 der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet werden. Auf www.arbeit.swiss hat das SECO dazu bereits im April eine Liste erstellt.