Der vorliegend kommentierte Fall aus dem Kanton Luzern illustriert, wie wichtig es in der Praxis ist, dass Versicherte mit psychosomatischen Beschwerden therapeutische und eingliederungsspezifische Lösungsansätze beanspruchen - falls diese überhaupt zur Verfügung stehen. In seinem Kommentar weist Christian Haag auf die Problematik hin, dass nicht alle Versicherten gleiche Chancen und Möglichkeiten zur Beanspruchung von Therapien und Eingliederungsbemühungen haben. Damit gefährden die Indikatoren aufgrund der ungleichen individuellen Chancen und Möglichkeit im Ergebnis die Rechtsgleichheit; bei gleichem Krankheitsbild kann der Leistungsentscheid diametral anders ausfallen.