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Mindesstandards

Verhältnis OR und öffentliches Personalrecht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das öffentliche Personalrecht darf Bestimmungen einführen, die vom OR abweichen. Das OR setzt keine Mindeststandards für die öffentlich-rechtliche Anstellung, weshalb für kurze Krankheiten auch bloss die Verlängerung der Kündigungsfrist um die effektive Dauer der Arbeitsunfähigkeit, i.c. 3 Tage, vorgesehen werden kann.
iusNet AR-SVR 12.05.2019