In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Kosten für den Transport einer versicherten Person zu Dialysebehandlungen und ärztlichen Konsultationen im Zusammenhang mit einer Nierentransplantation im konkreten Fall von der Krankenversicherung im gesetzlichen Umfang als Pflichtleistung übernommen werden müssen.