Die Arbeitgeberhaftung der SBB AG ist ausschliesslich über das VG abzuwickeln. Eine zusätzliche vertragliche Haftung entfällt. Allenfalls ist eine deliktische Haftung zu prüfen.
Wenn die Auszahlung von "Management Fees" erfolgswirksam als Aufwand verbucht wird, stellt sie keine Bilanztransaktion (Cash-Pooling) dar. Wer der Lohnzahlung Priorität vor der Beitragsentrichtung einräumt, handelt mindestens grobfahrlässig.