Der Bundesrat hat einen Wunsch von Unternehmerseite zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) aufgenommen und am 24. Oktober 2018 dazu einen Anpassungsvorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Konkret geht es darum, Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Auch sollen gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung der E-Government-Strategie für die ALV geschaffen werden.