Ein Sektorchef Personenkontrolle der Kantonspolizei Zürich ersuchte um unbezahlten Urlaub bzw. um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung, um sich in seiner Freizeit als Drehbuchautor an einem Filmprojekt zu beteiligen. Nach Veröffentlichung des Trailers zum geplanten Film «Mad Heidi» (https://madheidi.com) hielt die Kantonspolizei eine Mitwirkung daran mit der Tätigkeit bei der Polizei als nicht vereinbar. Auch eine Mitarbeit unter einem Pseudonym lehnte die Arbeitgeberin ab. Als der Arbeitnehmer erklärte, vorerst weiterhin am Filmprojekt zu arbeiten und um eine einvernehmliche Lösung ersuchte, kündigte ihm die Kantonspolizei fristlos. Das Gericht erachtet die Kündigung als krass missbräuchlich und deshalb nichtig.