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Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht

Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht

A. war beim VBS angestellt. Nachdem die Personensicherheitsprüfung nicht durchgeführt werden konnte, konnte auch die Risikoeinschätzung nicht durchgeführt werden. Wegen der fehlenden Sicherheitserklärung war eine vertragliche Anstellungsbedingung nicht erfüllt, weshalb das Arbeitsverhältnis mit A. aufgelöst wurde, ohne dass er dafür entschädigt worden wäre (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erachtete das Vorgehen als rechtens (E. 6.4).

iusNet AR-SVR 11.04.2023

 

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