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Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen gesundheitlicher Untauglichkeit

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen gesundheitlicher Untauglichkeit

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen gesundheitlicher Untauglichkeit

Sachverhalt: A. arbeitete seit 1. Mai 1999 als Jurist mit 100% Pensum im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (nachfolgend: EDI oder Arbeitgeberin). Nachdem bereits anlässlich des Personalentwicklungsgesprächs (PEG) vom 3. November 2015 auf Belastungen im privaten Bereich hingewiesen worden war, fiel die Gesamtbeurteilung aller Ziele im PEG vom 1. November 2016 ungenügend aus. Infolge der zunehmenden Belastungssituation begab sich A. am 18. November 2016 auf Anraten seines Vorgesetzten in psychiatrische Behandlung. Ab 21. November 2016 blieb A., infolge der starken Belastungssituation im beruflichen und privaten Bereich, zwischen 20% und 60% arbeitsunfähig bei einer Leistungsfähigkeit zwischen 10% und 75%. Ab dem 6. Oktober 2017 bis zum 14. Januar 2019 war er zu 100% krankgeschrieben, mit einem Unterbruch zwischen dem 15. März und dem 6. September 2018. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2018 löste die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis ordentlich per Ende April 2019 auf und stellte A. per sofort frei. Sie berief sich auf eine krankheitsbedingt fehlende Eignung beziehungsweise Tauglichkeit, die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeit zu leisten.

E. 6...

iusNet AR-SVR 19.05.2020

 

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