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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Unberechtigter Zugriff auf Computer des Arbeitgebers
Einem Lehrer an einer Waadtländer Privatschule wurde wegen Problemen mit den Schülern ordentlich gekündigt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme verschob sich die Kündigungsfrist. Während dieser Zeit frequentierte er weiterhin die Schule, behauptete, er würde dort weiter unterrichten und verschaffte sich unberechtigterweise Zugang zu sensiblen Daten über den Computer der Schulleitung, was in einer fristlosen Entlassung mündigte.
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Anwendbarkeit Landesmantelvertrag
Im vorliegenden Fall war u.a. umstritten, ob das zwischen den Parteien gekündigte Arbeitsverhältnis dem Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (AVE LMV) unterstellt war und der Beschwerdegegner deshalb gestützt darauf einen Anspruch auf Überstundenentschädigung hatte.
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Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer
Nach einem Streit, dessen Hintergründe unklar sind, kam es zur Umstrukturierung der Führungsetage einer AG. Die abgewählten Verwaltungsräte stellten sich auf den Standpunkt, dass der neue Verwaltungsrat die Kontrolle über die Firma unrechtmässig erlangt hatte, klagten und traten weiterhin als Organe der Firma in Erscheinung, woraufhin ein Streit um die Zeichnungsberechtigungen und Berechtigung zur Freigabe von Zahlungen entbrannte. Der Finance Manager hatte genug davon und kündigte zunächst ordentlich sein Arbeitsverhältnis.
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Kündigung während der Probezeit
Der Beschwerdeführer schloss mit der Beschwerdegegnerin einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die vereinbarte Probezeit betrug drei Monate. Noch während der Probezeit, kündigte die Beschwerdegegnerin das Arbeitsverhältnis.
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Fristlose Entlassung und Arbeitszeugnis
Die Beschwerdeführerin wehrte sich vor Bundesgericht gegen das Urteil der Vorinstanz, welches die fristlose Entlassung der Beschwerdegegnerin als ungerechtfertigt erachtete. Die fristlose Kündigung erfolgte, weil die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin vorwarf, ein Arbeitszeugnis ungerechtfertigt erlangt zu haben.
Privates Individualarbeitsrecht
A. war seit dem 1. September 2010 bei der B. AG angestellt. Am 17. August 2016 erneuerten die Parteien den Arbeitsvertrag und vereinbarten eine Erfolgsbeteiligung, sowie ein nachvertragliches Konkurrenzverbot. Am 3. November 2020 kündigte A. das Arbeitsverhältnis ordentlich auf den 31. Mai 2021 und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Erfolgsbeteiligung einen variablen Lohnbestandteil bilde und verlangte diesen für die Jahre 2019 bis 2021. Weiter vertrat er die Auffassung, das Konkurrenzverbot sei dahingefallen oder zumindest zeitlich zu beschränken.
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Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis
Dem Beschwerdegegner wurde fristlos gekündigt. Der Beschwerdeführer behauptete, er sei unentschuldigt seinem Arbeitsplatz ferngeblieben, obwohl ein Arztzeugnis seine Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bestätigte.
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Missbräuchliche Kündigung oder nicht?
Der Beschwerdegegner war zusammen mit seiner Ehegattin bei der Beschwerdeführerin – einer Bäckerei – angestellt. Er erhielt ein Angebot von einer anderen Bäckerei, diese zu übernehmen. Er bekundete Interesse an der Übernahme. Noch während der laufenden Übertragung erhielten der Beschwerdegegner und seine Frau die Kündigung.
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Kündigung nach Vorwurf der sexuellen Belästigung
Das Bundesgericht musste prüfen, ob eine Bank, die im Nachgang des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einem Mitarbeiter ordentlichen gekündigt hatte, richtig vorgegangen war und ob die Kündigung rechtmässig erfolgte.
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Die Beschwerdeführerin arbeitete Vollzeit in einer Zweigniederlassung der Beschwerdegegnerin. Ihr Arbeitspensum sollte nach einem Gespräch auf 80% reduziert werden, was sie aber nicht akzeptierte.
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