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Öffentliches Personalrecht
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Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
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Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
Weil es sich um einen vorsorgerechtlichen Anspruch handelte, den der Beschwerdeführer geltend machen wollte, durfte das Bundesgericht im personalrechtlichen Verfahren offen lassen, ob die Vorinstanz die Rechtsgrundlagen bundesrechtskonform herangezogen hatte.
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Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Weil sich die Vorinstanz mit einer Rüge betreffend die Rechtsgleichheit nicht auseinandergesetzt hatte, schickte das Bundesgericht zur erneuten Prüfung an die kantonale Behörde zurück.
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Kündigung während Probezeit rechtens
Die Beendigung des Dienstverhältnisses während der Probezeit bedarf keines besonderen Grundes, weshalb sie vorliegend rechtens war.
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Rechtsgrundlage sah keinen Anspruch auf Beizug externer Person vor
Weil die OHarc/MobV FR unter vorliegenden Umständen keinen Anspruch vorsah, an eine externe Person zu gelangen, hätte A. das Angebot zum Gespräch mit der Leiterin der Personalabteilung annehmen müssen.
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Fehlende Effizienz führt zu Kündigung
Die ordentliche Kündigung war gerechtfertigt, und weil der Grundsatz der Wahrheit jenem des Wohlwollens vorgeht, kann im Arbeitszeugnis nicht "zu unserer vollen Zufriedenheit" stehen.
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Änderung des Pflichtenhefts anfechtbar?
Nur wenn die Änderung des Pflichtenhefts auf eine Gesetzsänderung zurückzuführen ist, wird die Rechtsstellung der Betroffenen tangiert und liegt eine anfechtbare Verfügung vor.
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Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden
Die Einreihung und Besoldung einer Lehrperson für integrative Förderung (IF) war nicht zu beanstanden.
Privates Individualarbeitsrecht
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Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
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Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
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