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Öffentliches Personalrecht

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Unfreundlicher Polizist

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

1C_662/2023

Ein Polizist, der mit Schalterarbeiten betraut war, wurde abgemahnt, weil es ihm an Motivation, Engagement, Empathie und Verständnis mangle gegenüber den Leuten, die zum ihm an den Schalter kämen. Zudem sei er selbstgefällig und unkollegial. Es wurden konkrete Ziele mit ihm vereinbart, welche er nicht erreichte, was eine ordentlich Kündigung nach sich zog.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Fehlbarer Kantonsschullehrer

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8C_83/2023

Ein Kantonsschullehrer wurde zuerst wegen unprofessionellen Verhaltens schriftlich ermahnt. Als das nichts nützte wurde er zu einem Gespräch mit dem Rektor zitiert. Daraufhin wurde im ordentlich gekündigt mit gleichzeitiger Freistellung. Der fehlbare Lehrer verlangte vor Gericht die Feststellung der Widerrechtlichkeit der Kündigung sowie eine Entschädigung.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Verhängnisvolle Tweets

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1C_514/2023

Einem Juristen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichskeitsbeauftragten (EDÖB) wurde der "Verhaltenskodex Bundesverwaltung" ausgehändigt. Zu den Pflichten gehörte unter anderem, im Privatleben darauf zu achten, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Infolge diverser dem Juristen zugerechneter Auftritte im Internet und per E-Mail sandte ihm der EDÖB einen Verfügungsentwurf betreffend die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Im Begleitschreiben wurde er aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst.
iusNet AR-SVR 12.04.2024

Freistellung

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8D_5/2023

Die Beschwerdeführerin war beim Schulamt des Kanton Genfs angestellt, als ein Skandal im Umgang mit autistischen und geistig behinderten Kindern durch die Presse ging. Ihr wurde vom Arbeitgeber vorgeworfen, die Krise schlecht bewältigt zu haben und vorläufig freigestellt. Sie bestritt die Vorwürfe und machte eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend und stützte sich dabei auf das anwendbare kantonale Personalrecht.
iusNet AR-SVR 12.04.2024

Entschädigung bei Überpopulation in der Justizvollzugsanstalt

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Der Beschwerdeführer, tätig als leitender Gefängnisaufseher, machte geltende, dass eine zusätzliche Entschädigung für Überbelegung hätte vergütete werden müssen. Sein Begehren wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass seit 2017 das Personal aufgestockt wurde und somit die Überbelegung ausgeglichen wurde, weshalb die Entschädigung nicht geschuldet sei.
iusNet AR-SVR 05.04.2024

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei Polizeieinsatz

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Ein Polizist in Ausbildung überschritt bei einem Einsatz mit Blaulicht und Sirene massiv die Höchstgeschwindigkeit. Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. Seine Vorgesetzte wurde informiert, woraufhin diese ihm einen Verweis erteilte. Der angehende Polizist wehrte sich dagegen.
iusNet AR-SVR 28.03.2024

Kontrolle eines Computers

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1C_447/2023

Einer Angestellten der KESB Genf wurde vorgeworfen, während ihrer Arbeitszeit private Angelegenheiten zu erledigen und im Computerprogramm der KESB unberechtigterweise nach Personen zu suchen, was eine Kontrolle ihres Computers ergab. Sie beschwerte sich und berief sich auf eine Verletzung ihrer Privatsphäre.
iusNet AR-SVR 19.03.2024

Fristlose Entlassung eines Polizisten

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Öffentliches Personalrecht
Die Kantonspolizei löste das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer wegen Verletzung der Treuepflicht gemäss § 49 des Personalgesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 1998 (PG/ZH; LS 177.10) mit sofortiger Wirkung auf. Zur Begründung führte sie an, der Beschwerdeführer habe sich aktiv an der Plattform "Wir für Euch" beteiligt; diese richte sich gegen die Polizeiarbeit bei der Durchsetzung der COVID-Massnahmen und rufe Polizeiangehörige zur Missachtung der Dienstpflicht und die übrigen Bürger zu querulatorischen Anzeigen gegen Polizisten auf. Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer vor Bundesgericht und forderte Lohnersatz sowie eine Entschädigung und Abfindung.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

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Öffentliches Personalrecht
Die Beschwerdeführerin sah sich mit verschiedenen Vorwürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Betreuung von Doktorierenden konfrontiert. Sie selber hatte eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen die EPFL hängig, welche im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil wehrt sie sich nun vor Bundesgericht und verlangt eine Entschädigung für die entstandenen Kosten.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

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