iusNet

Resultate für:

0

1451 Resultat(e)

Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen

Mit diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht seine bisherige Praxis zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen geändert. Wie bei allen anderen psychischen Erkrankungen soll in Zukunft anhand eines strukturierten Beweisverfahrens abgeklärt werden, ob und wie sich eine fachärztlich diagnostizierte Suchtmittelabhängigkeit auf die funktionelle Leistungsfähigkeit einer Person auswirkt.
iusNet AR-SVR 26.08.2019

Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019

Die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten treten am 1. Oktober 2019 in Kraft.
iusNet AR-SVR 02.09.2019

Überbindung der Kosten für eine Begutachtung (Art. 45 Abs. 3 ATSG): ein Anwendungsfall

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Überbindung der Kosten für eine Begutachtung (Art. 45 Abs. 3 ATSG): ein Anwendungsfall

In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob der versicherten Person, die nicht zu einer vereinbarten Begutachtung erschienen war, der von den Gutachtern in Rechnung gestellte Aufwand für die kurzfristige Absage / «no show» zu überbinden sei.
iusNet AR-SVR 06.09.2019

Keine Praxisänderung zur Gültigkeit von Konkurrenzverboten

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Keine Praxisänderung zur Gültigkeit von Konkurrenzverboten

Wenn eine Arbeitnehmerin bereits vor der Anstellung zu den Kunden der Arbeitgeberin eine Beziehung pflegte, liegt kein Einblick in den Kundenkreis mit Schädigungsmöglichkeit vor. Berufserfahrung zählt zum Wissen, das Teil der Persönlichkeit der Arbeitnehmerin wird.
iusNet AR-SVR 05.09.2019

Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung

Auch wenn ein zu einer fristlosen Kündigung führendes Strafverfahren eingestellt wird, kann sich die fristlose Kündigung rückwirkend als zulässig erweisen, wenn in einem späteren, in einem anderen Kanton durchgeführten Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte eine Verurteilung erfolgt.
iusNet AR-SVR 15.09.2019

Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen

Um zu beurteilen, ob die fristlose Kündigung rasch genug ausgesprochen wurde, ist das vertrauenszerrüttende Ereignis festzuhalten und auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstverhältnisses Rücksicht zu nehmen. Ein Hausverbot kann eine mildere Alternative zur fristlosen Kündigung darstellen, ist aber aufgrund der hohen hierarchischen Stellung des Angestellten kein geeignetes Mittel, die durch das Amt verfolgten öffentlichen Interessen zu wahren.
iusNet AR-SVR 16.09.2019

Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht

Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben

Wenn der Arbeitnehmer einen Grund für eine Kündigung setzt, kann dies zu Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung in Form von Einstelltagen führen. Die Einstufung des Verschuldens des Arbeitnehmers durch die Arbeitslosenkasse hat jedoch auf die Einschätzung der Zivilgerichte über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung keinen Einfluss.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 23.09.2019

Kündigung aufgrund von Konflikten wegen neuartiger Krankheit

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung aufgrund von Konflikten wegen neuartiger Krankheit

Ein von einer Krankheit betroffener Arbeitnehmer, dessen Forderungen nach Massnahmen zumindest teilweise umgesetzt wurden, kann nicht erwarten, dass weitere Massnahmen ergriffen werden, die automatisch andere Mitarbeitende beeinträchtigen.
iusNet AR-SVR 18.09.2019

Pages